Schadenmeldung
Leitfaden zur Meldung eines Neuschadens
Sie haben einen Rechtsschutzfall zu melden? Kein Problem, rufen Sie uns gerne an!
Schadenhotline: 040 - 23 73 19.
Sollte es aber doch einmal nötig sein, dass Sie uns eine schriftliche Schadenmeldung zukommen lassen, hier einige Tipps:
Ist Ihr Mandant nicht identisch mit unserem Versicherungsnehmer (auf der Advocard steht immer nur der Name des VN) bitte immer mitteilen, ob es sich um den Ehepartner/Lebenspartner handelt.
Vertreten Sie minderjährige Kinder unseres VN, bitte das Geburtsdatum angeben; bei volljährigen Kindern unseres VN zusätzlich die Berufstätigkeit vermerken und ob der Betroffene (Sohn/Tochter) verheiratet ist.
Um weiter prüfen zu können, ob ein eintrittspflichtiger Rechtsschutzfall vorliegt, der in die versicherte Zeit fällt und unter eine der versicherten Leistungsarten zu subsumieren ist, bitten wir um folgende Informationen:
Im Verkehrsbereich:
- Datum des Vorfalles; welches KFZ wurde genutzt; Kennzeichen und auf wen ist das Fahrzeug zugelassen.
- Straf/Owi-Verfahren: Was wird dem VN vorgeworfen? Liegt bereits ein behördlicher Bescheid vor, bitte beifügen.
- Schadenersatz-Rechtsschutz: Bitte kurze Sachverhaltsschilderung zum Verkehrsunfall; ausreichend ist auch Ihr erstes Anspruchsschreiben an die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Im Privatbereich:
Der Sachbearbeiter nimmt eine Prüfung des Rechtsschutzes anhand folgender "Formel" vor:
Wer soll wann erstmals gegen welche Rechtspflichten verstoßen haben?
- Vertrags-Rechtsschutz: Wir benötigen das Anspruchs- und Entwurfsschreiben
- Arbeits-Rechtsschutz: Wichtig ist hier für uns beispielsweise das Kündigungsschreiben und der Entwurf einer Kündigungsschutzklage
- Miet/Grundstücks-Rechtsschutz: bitte die Anschrift des betroffenen Objektes bekannt geben und das Forderungs- und Erwiderungsschreiben beifügen.
- Beratungs-Rechtsschutz: Beim Beratungs-Rechtsschutz in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten geht der Sachbearbeiter nach folgender "Prüfungsformel" vor: durch welches Ereignis hat sich wann die Rechtslage des VN verändert? In diesen Fällen bitten wir zum Beispiel daher das Sterbedatum in Erbsachen bekannt zugeben.
Rechtsschutz Plus XL
Voraussetzung ist hier lediglich ein Beratungsbedürfnis des Versicherten in eigenen Angelegenheiten. Der RS umfasst beliebig viele anwaltliche Beratungen pro Jahr, wobei wir Kosten bis zur Höhe von € 1.000,- insgesamt übernehmen.