
Details zur Kooperation
Die Kernpunkte:
- Advocard kooperiert ausschließlich mit Anwaltskanzleien, in denen DAV-Mitglieder tätig sind und empfiehlt diese bei Anfragen als Rechtsberater oder verweist auf die Anwaltsauskunft des DAV.
- DAV-Mitgliedern wird es ermöglicht, ihren Mandanten, die noch nicht rechtsschutzversichert sind, den Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit Advocard zu empfehlen.
- Advocard empfiehlt, dass sich diese Mandanten auch in Folgemandaten durch den DAV-Anwalt vertreten lassen.
- DAV und Advocard richten zur Klärung von Unstimmigkeiten in Einzelfällen eine gemeinsame, paritätisch besetzte Clearingstelle ein.
Vorteile für die Mandanten der DAV-Mitglieder
Und auch für noch nicht rechtsschutzversicherte Mandanten bietet die Kooperation Vorteile: Entschließt sich ein Mandant während eines aktuellen Rechtsstreits dazu, zur Absicherung zukünftiger Streitfälle einen Rechtsschutzvertrag für den privaten Bereich mit Advocard abzuschließen, zahlt die Advocard direkt an den Mandanten – nach Vorlage einer Kostenrechnung – 50,00 EUR für den aktuellen Fall.