Details zur Kooperation

Die Kernpunkte:

  • Advocard kooperiert ausschließlich mit Anwaltskanzleien, in denen DAV-Mitglieder tätig sind und empfiehlt diese bei Anfragen als Rechtsberater oder verweist auf die Anwaltsauskunft des DAV.
  • DAV-Mitgliedern wird es ermöglicht, ihren Mandanten, die noch nicht rechtsschutzversichert sind, den Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit Advocard zu empfehlen.
  • Advocard empfiehlt, dass sich diese Mandanten auch in Folgemandaten durch den DAV-Anwalt vertreten lassen.
  • DAV und Advocard richten zur Klärung von Unstimmigkeiten in Einzelfällen eine gemeinsame, paritätisch besetzte Clearingstelle ein.


Vorteile für die Mandanten der DAV-Mitglieder


Und auch für noch nicht rechtsschutzversicherte Mandanten bietet die Kooperation Vorteile: Entschließt sich ein Mandant während eines aktuellen Rechtsstreits dazu, zur Absicherung zukünftiger Streitfälle einen Rechtsschutzvertrag für den privaten Bereich mit Advocard abzuschließen, zahlt die Advocard direkt an den Mandanten – nach Vorlage einer Kostenrechnung – 50,00 EUR für den aktuellen Fall.


 

Wichtiges im Schnellzugriff

Telefon Service-Nummer

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