
Jedem Versicherungsvertrag liegt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zugrunde.
Dieses hat der Gesetzgeber jetzt nach 100-jähriger Gültigkeit zugunsten der Versicherungskunden geändert, da es den Bedürfnissen eines modernen Verbraucherschutzes nicht mehr vollständig gerecht wurde.
Seit dem 01.01.2008 gilt das neue VVG verbindlich für alle Neuabschlüsse.
Für bereits bestehende Rechtsschutzversicherungsverträge finden die neuen Regelungen im Grundsatz ab 01.01.2009 Anwendung.
Die für Sie wichtigsten Änderungen auf einen Blick (zum Download):

Eine ausführliche Gegenüberstellung (in Auszügen) Ihrer alten und neuen Vertragsbedingungen finden Sie hier:
Synopse ARB 1975 - ARB 2008.pdf
Synopse ARB 1994 - ARB 2008.pdf
Synopse ARB 2000 - ARB 2008.pdf
Verbesserte Beratungs-, Aufklärungs- und Informationspflichten sowie eine erhöhte Transparenz sind Ihre Vorteile, die wir Ihnen im einzelnen vorstellen möchten:
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