Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Jedem Versicherungsvertrag liegt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zugrunde. Dieses hat der Gesetzgeber jetzt nach 100-jähriger Gültigkeit zugunsten der Versicherungskunden geändert, da es den Bedürfnissen eines modernen Verbraucherschutzes nicht mehr vollständig gerecht wurde.

Seit dem 01.01.2008 gilt das neue VVG verbindlich für alle Neuabschlüsse. Für bereits bestehende Rechtsschutzversicherungsverträge finden die neuen Regelungen im Grundsatz ab 01.01.2009 Anwendung.

Verbesserte Beratungs-, Aufklärungs- und Informationspflichten sowie eine erhöhte Transparenz sind Ihre Vorteile, die wir Ihnen im einzelnen vorstellen möchten: