Gerichtsstand

Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer war bisher ausschließlich das Gericht am Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung zuständig.

Für Sie als natürliche Person ist künftig auch das örtliche Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.