Gerichtsstand
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer war
bisher ausschließlich das Gericht am Sitz des Versicherers oder seiner
für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung zuständig.
Für
Sie als natürliche Person ist künftig auch das örtliche Gericht
zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren
Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen
Aufenthalt haben.