Gefahrenerhöhung

Bei einer Gefahrenhöhung nach Vertragsabschluss, z.B. durch Erhöhung der Mitarbeiterzahl eines Unternehmens, besteht für Advocard die Möglichkeit, die erhöhte Gefahr durch einen höheren Beitrag zu übernehmen oder die Absicherung der höheren Gefahr auszuschließen.

Erhöht Advocard den Beitrag um mehr als 10% oder lehnt Advocard es ab, die höhere Gefahr abzusichern, haben Sie das Recht zu kündigen. Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang unserer Mitteilung, in der Advocard auf das Kündigungsrecht hinweist.