Gefahrenerhöhung
Bei einer Gefahrenhöhung nach Vertragsabschluss, z.B. durch Erhöhung
der Mitarbeiterzahl eines Unternehmens, besteht für Advocard die
Möglichkeit, die erhöhte Gefahr durch einen höheren Beitrag zu
übernehmen oder die Absicherung der höheren Gefahr auszuschließen.
Erhöht
Advocard den Beitrag um mehr als 10% oder lehnt Advocard es ab, die
höhere Gefahr abzusichern, haben Sie das Recht zu kündigen. Die Frist
beträgt einen Monat ab Zugang unserer Mitteilung, in der Advocard auf
das Kündigungsrecht hinweist.