Beratungs- und Dokumentationspflichten
Bereits seit Mitte 2007 schreibt die EU-Vermittlerrichtlinie vor, dass Sie vor Vertragsschluss ausführlich über alle vertraglichen Angelegenheiten beraten werden. Darüber hinaus wird der Beratungsinhalt von Ihrem Versicherungsvermittler dokumentiert.
Diese Regelung ist nun Bestandteil des neuen VVG. Das Beratungsprotokoll ist Ihnen vor Vertragsabschluss auszuhändigen bzw. zu übermitteln.