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Gefahrerhöhung
Unter Gefahrerhöhungwird die quantitative Erhöhung eines versicherten Risikos bezeichnet, die eine Auswirkung auf die Beitragshöhe hat oder die Übernahme des Risikos insgesamt in Frage stellt. Es kann sich dabei z.B. um die Anschaffung neuer Fahrzeuge im Verkehrs-Rechtsschutz für den gewerblichen Fuhrpark, eine Erhöhung der Jahresbruttomiete beim Vermieter-Rechtsschutz oder die Erhöhung der Beschäftigtenanzahl im Firmen-Rechtsschutz handeln.
Derartige Veränderungen hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer nach Aufforderung innerhalb eines Monats anzuzeigen. Unterbleiben die Angaben, gefährdet der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz (ARB 2012).
Wenn nach dem Tarif des Rechtsschutzversicherers für das versicherte Risiko nach einer Gefahrerhöhung keine Versicherungsmöglichkeit mehr gegeben ist, hat der Versicherer gemäß ARB 2012 die Möglichkeit, den Rechtsschutzvertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
Siehe auch Gefahrverminderung und Wagniswegfall.
Gefahrverminderung
Unter Gefahrverminderung wird die quantitative Reduzierung eines versicherten Risikos bezeichnet, die eine Auswirkung auf die Beitragshöhe hat. Es kann sich dabei z.B. um den Verkauf von Fahrzeugen im Verkehrs-Rechtsschutz für bestimmte Fahrzeuge oder den Verkauf von landwirtschaftlicher Nutzfläche im Landwirtschafts-, Verkehrs- und Spezial-Straf-Rechtsschutz handeln.
Der Versicherungsnehmer zahlt ab dem Zeitpunkt der Gefahrverminderung nur noch den geringeren Beitrag, wenn er die Verminderung der Gefahr dem Versicherer innerhalb von 2 Monaten nach Eintritt anzeigt. Erfolgt die Anzeige später, wird der Beitrag erst ab Eingang der Veränderungsmitteilung reduziert.
Siehe auch Gefahrerhöhung und Wagniswegfall.
Geltungsbereich
Nach den ARB 2012 besteht Rechtsschutz, wenn die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers in Europa, in den außereuropäischen Mittelmeerländern (Türkei, Syrien, Libanon, Israel, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien, Marokko) sowie auf den Kanarischen Inseln und Madeira erfolgt. Das gilt auch für sämtliche Wasserstraßen und Fluglinien innerhalb dieses Bereiches.
Außerdem muss ein Gericht oder (für Bußgeld- und Verwaltungsverfahren) eine Behörde mit Sitz in diesem Bereich zuständig sein (Gerichtsstand). Eingeschränkt ist der örtliche Geltungsbereich im Sozialgerichts-Rechtsschutz und Steuer-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht ausschließlich für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland.
Eine außergerichtliche Interessenwahrnehmung oder eine Interessenwahrnehmung vor einem ausländischen Gericht steht somit nicht unter Versicherungsschutz.
Im Beratungs-Rechtsschutz (Familien- und Erbrecht sowie das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft) besteht nur dann Rechtsschutz, wenn ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt oder Notar den Rechtsrat erteilt.
Über den beschriebenen Geltungsbereich hinaus bietet Advocard weltweiten Rechtsschutz für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten.
Gerichtskosten
Gerichtskosten bestehen aus Gebühren und Auslagen, die sich nach der Höhe des Streitwertes, in Straf- und Bußgeldverfahren auch nach der Höhe der verhängten Strafe bzw. Buße richten.
Zu den Auslagen zählen insbesondere die Entschädigung für vom Gericht herangezogene Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer, deren Aufwendungen für die richterliche Entscheidung notwendig waren.
Die folgende Tabelle informiert Sie mit einigen Beispielen darüber, was ein Zivil- oder Strafverfahren heute so kosten kann.
Bitte beachten Sie: Wer einen Prozess führt, hat die entstandenen Kosten - je nach Ausgang des Verfahrens - ganz oder teilweise zu bezahlen. Und wenn Ihr Prozessgegner mittellos ist, müssen Sie für die eigenen Rechtsanwaltskosten und, falls Sie selbst die Klage eingereicht haben, auch für die Gerichtskosten geradestehen.
Im Arbeits-Rechtsschutz hat jede Partei in der ersten Instanz - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens - die eigenen Kosten selbst zu zahlen.
Kosten von Zivilprozessen sowie Gerichtskosten
(nur eigene und gegnerische Anwaltskosten):

Durchschnittliche Fallbeispiele mit gerundeten Beträgen. Ab einem Streitwert von 5.000 € besteht Anwaltszwang.
Kosten von Bußgeldverfahren:
Die Kosten eines durchschnittlichen Bußgeldverfahrens betragen in der Regel 635 €.
Kosten von Strafprozessen:
In Strafverfahren können allein nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Rechtsanwaltsgebühren anfallen:
1. Instanz, einschließlich Vorverfahren, bis zu 1.165 €
2. Instanz (Berufung), bis zu 922 €
3. Instanz (Revision), bis zu 1.525 €
Zusätzlich können weitere Kosten entstehen durch:
- Sachverständige
- Zeugenauslagen
- Nebenkläger
- Gebühren von Verwaltungsbehörden
- Korrespondenzanwalt
- Schiedsgericht
- Vollstreckungsmaßnahmen
Gerichtstand
Der Gerichtsstand ist der Sitz des zuständigen Gerichtes, vor dem eine rechtliche Auseinandersetzung verhandelt wird.
In der Regel ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte wohnt, seine gewerbliche Niederlassung hat oder das Grundstück liegt, das von der rechtlichen Auseinandersetzung betroffen ist. Bei Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen kommt auch das Gericht in Betracht, an dessen Sitz die zum Schadensersatz verpflichtende Handlung begangen wurde.
In Strafsachen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die strafbare Handlung begangen wurde; die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren aber auch am Wohnsitz des Beschuldigten einleiten.
Für Klagen, die aus dem Versicherungsverhältnis gegen den Versicherer erhoben werden, ist der Gerichtsstand der Sitz des Versicherers. Rechtsschutz aus dem Versicherungsvertrag gegen den Rechtsschutz-Versicherer besteht jedoch nicht.
Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist der Gerichtsstand in der Regel der Wohnsitz des Versicherungsnehmers.
Gewerberäume-Rechtsschutz
Versicherungsumfang
Rechtsschutz besteht bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, z.B. bei Auseinandersetzungen mit dem Vermieter, der wegen angeblichen Eigenbedarfs kündigt oder bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer jeweils in seiner im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als
- Eigentümer
- Mieter
- Pächter und Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen
Versicherte Leistungsarten
- Steuer-Rechtsschutz*
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz* für die selbst genutzte Gewerbeeinheit
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Gewerblicher Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten
Im exklusiven Firmen-Rechtsschutz ist der gewerbliche Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten in den Arbeitgeber- und Verkehrsrechtsschutz-Kombinationen (AV) enthalten. Dieser bietet z.B. Rechtsschutz, wenn die Betriebserlaubnis verweigert wird.