F
Fälligkeit
Die Fälligkeit ist der Zeitpunkt, zu dem der Erstbeitrag oder Folgebeitrag zu zahlen ist.
Unter Berücksichtigung der Zahlungsweise unterscheidet man zwischen Hauptfälligkeit, zu der ein Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Dauer kündbar ist und Zwischenfälligkeiten, z.B. bei ¼-jährlicher Zahlungsweise.
Fahrzeug-Rechtsschutz (Verkehrs-Rechtsschutz für bestimmte Fahrzeuge)
Versicherungsumfang
Der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf bestimmte Fahrzeuge, die durch Angabe des amtlichen Kennzeichens im Versicherungsschein bezeichnet werden.
Rechtsschutz besteht für verkehrsrechtliche Streitigkeiten, z.B. bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall, wegen des Vorwurfs der Missachtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung oder bei Streitigkeiten mit der Verwaltungsbehörde, z.B. wegen Einschränkung des Führerscheins auf einzelne Erlaubnisklassen.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter oder Insasse für ein oder mehrere im Versicherungsschein bezeichnete Motorfahrzeuge zu Lande. Weiterhin für jedes vom Versicherungsnehmer als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhänger.
Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer als Fahrgast, Fußgänger, Radfahrer und als Fahrer fremder Fahrzeuge versichert.
Versicherte Leistungsarten
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- erweiterter Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Besondere Hinweise:
Im Fahrzeug-Rechtsschutz verzichten wir auf die 3 Monate Wartezeit.
Beim Fahrzeug-Rechtsschutz ist die Zulassung des Kfz auf den Versicherungsnehmer nicht erforderlich. Der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf bestimmte im Versicherungsschein durch die Angabe des amtlichen Kennzeichens näher bezeichnete Fahrzeuge bzw. auf das später an dessen Stelle tretende gleichartige Ersatzfahrzeug. Neu hinzukommende Fahrzeuge sind nicht automatisch mitversichert. Der Versicherungsschutz muss hierfür gesondert beantragt werden.
Familien-Tarif
Der Familien-Tarif bietet Versicherungsschutz für Sie als Versicherungsnehmer
- für Ihren Lebenspartner
- für die minderjährigen Kinder und
- für die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, volljährigen Kinder, solange sie noch keine dauerhafte Berufstätigkeit begonnen haben. (Zu den mitversicherten Kindernzählen auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder.)
Wenn Sie alleinstehend sind, egal ob mit oder ohne Kinder und in einem Ein-Personen-Haushalt wohnen, wählen Sie den Single-Tarif.
Firmen-Rechtsschutz
Versicherungsumfang
Rechtsschutz für Firmen besteht für berufliche Rechtsstreitigkeiten, z.B. wegen des Vorwurfs der Verletzung der Arbeitszeitordnung, Durchsetzung von Schmerzensgeld oder bei gerichtlichen Auseinandersetzungen vor dem Sozialgericht.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer für die gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit und für alle vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen. Dies schliesst auch mittätige Familienangehörige, Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, Heimarbeiter und Leiharbeiter in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer ein.
Versicherte Leistungsarten
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz* für den Versicherungsnehmer
- Steuer-Rechtsschutz*
- Sozial-Rechtsschutz*
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Daten-Rechtsschutz
- Antidiskriminierungs-Rechtsschutz*
* 3 Monate Wartezeit
Firmenstellungnahme
Oft richtet sich ein Ermittlungsverfahren erst einmal gegen den Betrieb, da ein konkreter personenbezogener Vorwurf zu diesem Zeitpunkt noch nicht erhoben werden kann. Bereits in dieser Situation droht dem Unternehmen ein immenser Imageverlust. Zusätzlich besteht in diesem Stadium i. d. R. kein Aussageverweigerungsrecht. Die Möglichkeit, die Firmenstellungnahme über einen Strafrechtsspezialisten abgeben zu können, ist daher von höchster Bedeutung. Dies ist im Rahmen des Spezial-Straf-Rechtsschutzes mitversichert.
Beispiel: Gegen die Firma Steinmeyer* GmbH ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Gewässerverunreinigung. Der von der Firma beauftragte Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Umweltstrafsachen kann durch eine ausführliche Stellungnahme erreichen, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einstellt.
*Name von der Redaktion frei erfunden
Flexible Tarife
Durch unterschiedliche Selbstbeteiligungsvarianten und bedarfsgerechte Produkte haben Sie flexible Tarifgestaltungsmöglichkeiten. Advocard bietet Ihnen maßgeschneiderten Versicherungsschutz, denn Sie wählen entsprechend Ihrer individuellen Lebenssituation den richtigen Tarif:
- Der Familien-Tarif bietet Rechtsschutz auch für Ihren Lebenspartner sowie für Ihre Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder).
- Sind Sie alleinstehend mit Kindern, haben wir den Tarif für Alleinerziehende.
- Für alleinstehende ohne Kinder gibt es den ermäßigten Single-Tarif.
- Für Personen ab dem 50. Lebensjahr, die Renten-oder Pensionsbezüge erhalten und nicht berufstätig sind, bieten wir einen günstigen Senioren-Tarif an. Auch hier haben Sie zusätzlich die Wahl zwischen einemSingle- und einem Familien-Tarif.
Folgebeitrag
Folgebeiträge sind alle Beiträge, die nach dem Erstbeitrag fällig werden. Wird der Folgebeitrag nicht spätestens am Fälligkeitstermin gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer schriftlich auf dessen Kosten eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen.
Für Rechtsschutzfälle, die nach Ablauf dieser zwei Wochen eintreten, besteht kein Rechtsschutz, wenn der Versicherungsnehmer den Beitrag nicht vor dem Rechtsschutzfall gezahlt hat und er auf diese Rechtsfolge mit der Mahnung hingewiesen wurde.
Folgefahrzeug (Ersatzfahrzeug)
Findet ein Fahrzeugwechsel statt, so ist dies dem Versicherer innerhalb von zwei Monaten anzugeben. Das neu erworbene Fahrzeug, auf welches der Verkehrs-Rechtsschutz übertragen werden soll, wird als das Folge- oder auch Ersatzfahrzeug bezeichnet.
Im Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge bedarf es keiner Ersatzfahrzeugregelung, da alle bei Vertragsabschluss auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Landfahrzeuge und auch automatisch alle während der Vertragslaufzeit neu hinzukommenden Fahrzeuge dieser Art versichert sind. Durch eine Meldung zum vereinbarten Stichtag werden die Veränderungen im Fuhrpark berücksichtigt und die künftigen Beiträge neu festgelegt. Somit ergibt sich eine beitragsfreie Vorsorgeversicherung.
Im Verkehrs-Rechtsschutz für Privatkunden für den gesamten Fuhrpark bedarf es bei Advocard ebenfalls keiner Ersatzfahrzeugregelung, da alle bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer auf den Versicherungsnehmer bzw. seine Familie zugelassenen oder mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande/Anhänger zu einem Beitrag versichert sind.
Forderungsmanagement
Unser Service für Sie
Ob Ein- Mann- Betrieb oder Großunternehmer- nicht bezahlte Rechnungen für erbrachte Leistungen können ein ärgerlicher, wenn nicht gar ein existenzbedrohender Teil Ihrer Arbeit sein.
Advocard bietet Ihnen als Ergänzung zu ihrem Firmen-Rechtsschutzvertrag ein professionelles Forderungsmanagement über ein ausgewähltes Partnerunternehmen zu Vorzugskonditionen an. Für Sie heißt das: Kein Ärger mehr über säumige Schuldner, kein Zeitaufwand für das Eintreiben berechtigter Forderungen.
Sie haben die Möglichkeit:
- Online-Auskünfte über ihre Kunden und Gesprächspartner einzuholen, unbezahlte, fällige und unstreitige Rechnungen durch unseren seriösen und erfolgreichen Inkassopartner einzufordern.
Einfach im Online-Abschluss entsprechend anklicken.
Freiberufliche Tätigkeit
Selbstständig tätig ist derjenige, der eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausübt.
Der Selbstständige kann sich bei Advocard sowohl für seinen privaten Bereich, (Privat-Rechtsschutz, Berufs-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz, Wohnungs-Rechtsschutz) als auch für seine selbständige berufliche Tätigkeit (Arbeitgeber-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz, Gewerberäume-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz) versichern.
Wird ausschließlich der private Bereich versichert, besteht kein Rechtsschutz für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers.
Firmenkunden und Privatkunden zahlen aufgrund des unterschiedlichen Risikos für den Rechtsschutz unterschiedliche Beiträge.
Nähere Informationen zu den Tarifen finden Sie unter Rechtsschutz für Firmen.
Fußgänger-Rechtsschutz
Über den Fußgänger-Rechtsschutz ist die Eigenschaft des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person als Teilnehmer am öffentlichen Verkehr als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast versichert.
Der Fußgänger-Rechtsschutz kann nicht einzeln abgeschlossen werden, er ist im Verkehrs-Rechtsschutz enthalten.
Rechtsschutz besteht für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Rechts verletzt zu haben.