RECHTSCHUTZ VON A BIS Z

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Eingeschränkter Arbeits-Rechtsschutz für Senioren

Advocard bietet Rechtsschutz für Streitigkeiten in Zusammenhang mit der betrieblichen oder beruflichen Altersversorgung.

 

Einschränkung der Fahrerlaubnis

Die Einschränkung der Fahrerlaubnis bedeutet eine bedingte bzw. mit Auflagen verbundene Einschränkung der Fahrerlaubnis oder die Beschränkung auf bestimmte Fahrerlaubnisklassen. Beispiel: Ein Versicherungsnehmer mit Behinderung erhält die Auflage zum Einbau einer bestimmten Lenkvorrichtung, ein Hörgeschädigter darf nur mit Hörgerät fahren. 

Versicherungsschutz besteht im Rahmen des Verkehrs-Straf-Rechtsschutzes, Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzes oder auch Verwaltungs-Rechtsschutzes in Verkehrssachen.

Entzug der Fahrerlaubnis

Ein Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel, wenn sich der Kraftfahrer als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges erweist. Dies ist der Fall, wenn er in erheblichem Umfang gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstößt.

Versicherungsschutz besteht im Rahmen des Verkehrs-Straf-Rechtsschutzes, wenn z.B. der Entzug der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht im Zusammenhang mit der Bestrafung wegen eines Verstoßes gegen Straßenverkehrsvorschriften erfolgt.

Wenn der Entzug durch die Verwaltungsbehörde erfolgt, z.B. aufgrund körperlicher, geistiger oder charakterlicher Mängel (z.B. Nachtblindheit, Epilepsie, Rauschgiftsucht), besteht Rechtsschutz im Rahmen des Verwaltungs-Rechtsschutzes in Verkehrssachen.

Erfolgsaussichten

Die Prüfung der Erfolgsaussichten überlassen wir grundsätzlich Ihrem Anwalt.

Ersatzfahrzeug

Als Ersatzfahrzeug wird das Fahrzeug bezeichnet, das im Verkehrs-Rechtsschutz für bestimmte Fahrzeuge an die Stelle des bisher versicherten gleichartigen Fahrzeuges tritt. Der Fahrzeugwechsel ist dem Versicherer innerhalb von zwei Monaten anzuzeigen.

Im Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge bedarf es keiner Ersatzfahrzeugregelung, da alle bei Vertragsabschluss auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Landfahrzeuge und auch automatisch alle während der Vertragslaufzeit neu hinzukommenden Fahrzeuge dieser Art versichert sind. Durch eine Meldung zum vereinbarten Stichtag werden die Veränderungen im Fuhrpark berücksichtigt und die künftigen Beiträge neu festgelegt. Somit ergibt sich eine beitragsfreie Vorsorgeversicherung.

Im Verkehrs-Rechtsschutz für Privatkunden für den gesamten Fuhrpark bedarf es bei Advocard ebenfalls keiner Ersatzfahrzeugregelung, da alle bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer auf den Versicherungsnehmer bzw. seine Familie zugelassenen oder mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande/Anhänger zu einem Beitrag versichert sind.

Erstbeitrag

Der Erstbeitrag ist der Beitrag für das erste Versicherungsjahr bzw. bei Ratenzahlungsvereinbarungen die erste Beitragsrate.

Wird der erste Beitrag nicht unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Hat der Versicherer diesen Beitrag nicht innerhalb von drei Monaten ab Zugang des Versicherungsscheines gerichtlich geltend gemacht, gilt dies als Rücktritt.

Eine nicht rechtzeitige Zahlung (rechtzeitig = unverzüglich nach Zahlungsaufforderung mit Zustellung des Versicherungsscheines) kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
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