RECHTSCHUTZ VON A BIS Z

A

Advocard - Kleine Karte, große Wirkung

Die Advocard ist Rechtsschutz im praktischen Scheckkartenformat. Durch Vorlage der Advocard Rechtsschutzkarte hilft Ihnen der Anwalt Ihrer Wahl sofort, ohne Rückfragen und zeitraubenden Schriftwechsel.

Advocard garantiert Ihnen und Ihrem Anwalt, dass der auf Ihrer Karte ausgewiesene Versicherungsschutz besteht und in diesem Rahmen Kosten und Auslagen für die anwaltliche Tätigkeit übernommen werden. Es reicht also ein Blick auf Ihre Karte und Ihr Rechtsanwalt weiß Bescheid.

Diese Garantie der Kostenübernahme und die einzigartige Form der Zusammenarbeit zwischen Ihrem Anwalt und uns machen die Advocard Rechtsschutzkarte zu "Anwalts Liebling".


Advocard-Besonderheiten

Mit der Advocard entscheiden Sie sich für den richtigen Rechtsschutz.

Überzeugen Sie sich selbst!

Ihre Vorteile:

  • Advocard, die Rechtsschutzkarte
  • Rechtsschutz Plus XL: anwaltliche Beratungen bis 1.000 € pro Jahr ohne Rechtsschutzfall 
  • Mobiler Anwalt: Der Beratungsservice vor Ort
  • Bonussystem bei Schadenfreiheit
  • Keine Prüfung der Erfolgsaussichten



Antidiskriminierungs-Rechtsschutz

Für die Abwehr von Schadensersatzansprüchen eines abgelehnten Bewerbers, der sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beruft.


Anwaltskosten

Die Anwaltskosten bestehen aus Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts, deren Höhe sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ergibt. Die Gebühren richten sich nach der Höhe des Streitwertes.

In Straf- und Sozialgerichtssachen richtet sich die Höhe der Gebühren nach der Bedeutung der Angelegenheit, Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit und den finanziellen Verhältnissen des Versicherungsnehmers. Die Auslagen bestehen z.B. aus Postgebühren, Kopierkosten, Mehrwertsteuer und Reisekosten einschließlich Tage und Abwesenheitsgeldern.

Über den Rechtsschutzvertrag ist die gesetzliche Vergütung gemäß RVG eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwaltes versichert. Darüber hinausgehende Honorarvereinbarungen fallen grundsätzlich nicht unter den Versicherungsschutz. (Sonderregelung siehe Spezial-Straf-Rechtsschutz)


Anwaltsnetz

Nutzen Sie unser bundesweites Anwaltsnetz mit ausgewählten Topkanzleien, dann sind Ihnen folgende Vorteile sicher:

  • Bevorzugte Behandlung durch Kooperationsanwälte
  • Sofortige Terminvereinbarung
  • Direkte telefonische Weiterleitung an die Kooperationsanwälte
  • Ausgewählte Topkanzleien spezialisiert auf Ihren Rechtsschutzbedarf



Anwendbares Recht

Sowohl für vorvertragliche Beziehungen, als auch das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sämtliche Kommunikation und Korrespondenz findet in deutscher Sprache statt.


ARB

Allgemeine Bedingungen der Advocard Rechtsschutzversicherung (ARB)

Wenn Sie sich über die Allgemeinen Bedingungen der Advocard Rechtsschutzversicherung (ARB 2012) informieren möchten, empfehlen wir Ihnen den kompletten Bericht als Download. ARB 2012 (683 kB)

Inhaltsübersicht ARB 2012

1. Was ist Rechtsschutz?

Welche Aufgaben hat die Rechtsschutzversicherung?
Für welche Rechtsangelegenheiten gibt es Rechtsschutz?
Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht?
Wann ensteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung?
Was gilt für den Anspruch beim Versichererwechsel?
Welche Kosten übernimmt der Rechtsschutzversicherer?
Wo gilt die Rechtsschutzversicherung?

2. Nach welchen Regeln richtet sich das Vertragsverhältnis zwischen Rechtsschutzversicherer und Versicherten?

Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Für welche Dauer ist der Vertrag abgeschlossen?
Was ist bei der Zahlung des Beitrags zu beachten?
Welche Entwicklungen können zu der Anpassung der Beiträge führen?
Wie wirkt sich eine Veränderung der persönlichen oder sachlichen Verhältnisse des Versicherten auf den Beitrag aus?
Was geschieht, wenn der Gegenstand der Versicherung wegfällt?
In welchen Fällen kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden?
Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
Welche Rechtsstellung haben mitversicherte Personen?
Was ist bei Anzeigen und Erklärungen gegenüber dem Versicherer zu beachten?

3. Was ist im Rechtsschutzfall zu beachten?

Welche Rechte und Pflichten bestehen nach Eintritt des Rechtsschutzfalls?
In welchen Fällen kann der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers entscheiden, ob die Ablehnung des Rechtsschutzes berechtigt ist?
Welches Recht ist anzuwenden?
Welches Gericht ist für Klagen aus dem Rechtsschutzvertrag zuständig?

4. In welchen Formen wird der Rechtsschutz angeboten?

Baustein P (Privat-Rechtsschutz für Nichtselbständige und Selbständige)
Baustein B (Berufs-Rechtsschutz für Arbeitnehmer)
Baustein V (Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige und Selbständige)
Baustein W (Wohnungs- und Haus-Rechtsschutz)
Baustein G (Gewerberäume- und Vermieter-Rechtsschutz)
Baustein A (Arbeitgeber-Rechtsschutz / Berufs-Rechtsschutz für Selbständige)
Baustein S (Spezial-Straf-Rechtsschutz)
Baustein Rechtsschutz Plus XL
Landwirtschaft-, Verkehrs-Rechtsschutz und Spezial-Straf-Rechtsschutz

5. Welches Recht wird angewendet?

6. Wer ist für Beschwerden zuständig?


Allgemeine und Besondere Tarifbestimmungen

Arbeitgeber-Rechtsschutz / Rechtsschutz für Firmen

Versicherungsumfang

Rechtsschutz besteht für berufliche Rechtsstreitigkeiten, z.B. wegen des Vorwurfs der Verletzung der Arbeitszeitordnung, Durchsetzung von Schmerzensgeld oder bei gerichtlichen Auseinandersetzungen vor dem Sozialgericht.

Versicherungsschutz besteht für die gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit und für alle vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen, auch mittätige Familienangehörige, Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, Heimarbeiter und Leiharbeiter in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.

Versicherte Leistungsarten

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz* für den Versicherungsnehmer
  • Steuer-Rechtsschutz*
  • Sozial-Rechtsschutz*
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Daten-Rechtsschutz*
  • Antidiskriminierungs-Rechtsschutz*

* 3 Monate Wartezeit

Hinweis

Der Berufs-Vertrags-Rechtsschutz (Streitigkeiten aus Verträgen im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit) ist nicht versicherbar!


Arbeits-Rechtsschutz

Der Arbeits-Rechtsschutz ist im Privatkundenbereich eine Leistungsart aus dem Baustein B (Berufs-Rechtsschutz) und im Firmenkundenbereich aus dem Baustein A (Arbeitgeber-Rechtsschutz).

Rechtsschutz besteht im Privatbereich für alle außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen aus Arbeitsverhältnissen und aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, z.B. arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen über Arbeitsentgelt, Ausbildungsvergütung, Urlaubsanspruch, Kündigung, Zeugniserteilung, Betriebsrente bzw. Ruhegeld. Auseinandersetzungen mit der Haushaltshilfe (z.B. wenn es um das Gehalt geht) sind mitversichert.

Folgende Fallbeispiele veranschaulichen die oben beschriebene Leistungsart:



Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten

Um den Beitrag in einem vernünftigen Rahmen zu halten, d.h. ein kalkulierbares Leistungsangebot zu ermöglichen, sind schwer einzuschätzende Risiken und rechtliche Randgebiete vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Unterschieden wird zwischen den allgemeinen Risikoausschlüssen, die für jeden Rechtsschutzvertrag gelten (ARB 2012) und den besonderen Risikoausschlüssen, die nur für besondere Rechtsschutzkombinationen gelten und eine Abgrenzung hinsichtlich anderer Kombinationen darstellen, z.B. der Ausschluss des Verkehrsrisikos im Privat-Rechtsschutz.

Allgemeine Risikoausschlüsse sind z.B. Aufruhr und innerer Unruhe, Aussperrung, Baurisiko, Enteignung und Halt- oder Parkverstöße im Straßenverkehr.

Die allgemeinen Risikoausschlüsse sind auch gegen Beitragszuschlag nicht versicherbar.


Auslandsreisen und Rechtsschutz

Weltweiter Rechtsschutz für private und berufliche Auslandsaufenthalte bis zu 6 Monaten.

Innerhalb Europas, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, den Kanaren und Madeira übernimmt Advocard die Kosten für Rechtsschutzfälle unbegrenzt. Außerhalb dieses geografischen Bereichs übernimmt Advocard die Kosten bis zu 200.000 € je Rechtsschutzfall inklusive der darlehensweisen Bereitstellung von Strafkautionen.

ARB 2012 örtlicher Geltungsbereich

Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde.

Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb des o. g. Geltungsbereiches trägt der Versicherer bei Rechtsschutzfällen, die dort während eines längstens sechs Monate dauernden Aufenthaltes eintreten, die Kosten nach ARB 2012 bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 €. Insoweit besteht kein Rechtsschutz für die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilzeitnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.


Auslandsschaden

Ein Auslandsschaden liegt vor, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland notwendig ist.

Die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers können nach seiner Wahl von einem ausländischen, am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalt oder einem im Inland zugelassenen Rechtsanwalt wahrgenommen werden.

Bei Beauftragung eines inländischen Rechtsanwaltes übernimmt Advocard die Kosten bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung, die entstanden wäre, wenn das Gericht, an dessen Ort der Rechtsanwalt ansässig ist, zuständig wäre.

Wohnt der Versicherungsnehmer weiter als 100 km Luftlinie vom Ort des zuständigen Gerichtes entfernt und ist ein ausländischer Rechtsanwalt beauftragt, übernimmt Advocard weitere Kosten für einen im Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmers ansässigen Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwaltes, der lediglich den Schriftverkehr mit dem ausländischen Rechtsanwalt führt.

Weiterhin übernimmt Advocard die Reisekosten zu dem ausländischen Gericht, wenn das persönliche Erscheinen des Versicherungsnehmers als Beschuldigter oder Partei eines Rechtsstreits vom ausländischen Gericht angeordnet wird und die Übersetzungskosten für die schriftlichen Unterlagen, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im Ausland notwendig sind.


Ausschluss

Um den Beitrag in einem vernünftigen Rahmen zu halten, d.h. ein kalkulierbares Leistungsangebot zu ermöglichen, sind schwer einzuschätzende Risiken und rechtliche Randgebiete vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Unterschieden wird zwischen den allgemeinen Risikoausschlüssen, die für jeden Rechtsschutzvertrag gelten (ARB 2012) und den besonderen Risikoausschlüssen, die nur für besondere Rechtsschutzkombinationen gelten und eine Abgrenzung hinsichtlich anderer Kombinationen darstellen, z.B. der Ausschluss des Verkehrsrisikos im Privat-Rechtsschutz.

Allgemeine Risikoausschlüsse sind z.B. Aufruhr und Innerer Unruhe, Aussperrung, Baurisiko, Enteignung und Halt- oder Parkverstöße im Straßenverkehr.

Die allgemeinen Risikoausschlüsse sind auch gegen Beitragszuschlag nicht versicherbar.

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